Direkt zum Inhalt
Suchen
Warenkorb

Qualifizierungs-chancengesetz

Die Qualifizierung der Mitarbeitenden ist der Schlüssel zum Erfolg. Mit dem seit 2019 geltenden Qualifizierungschancengesetz bietet die Bundesregierung attraktive Fördermöglichkeiten für Unternehmen. Es ermöglicht die finanzielle Förderung der Weiterbildung von Mitarbeitenden. Dadurch können Beschäftigte sich auf neue Aufgaben vorbereiten oder einen Abschluss anstreben. Arbeitgeber können so die Personalentwicklung gezielt vorantreiben und dem Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken.

Mehr dazu

Qualifizierungs-chancengesetz

Die Qualifizierung der Mitarbeitenden ist der Schlüssel zum Erfolg. Mit dem seit 2019 geltenden Qualifizierungschancengesetz bietet die Bundesregierung attraktive Fördermöglichkeiten für Unternehmen. Es ermöglicht die finanzielle Förderung der Weiterbildung von Mitarbeitenden. Dadurch können Beschäftigte sich auf neue Aufgaben vorbereiten oder einen Abschluss anstreben. Arbeitgeber können so die Personalentwicklung gezielt vorantreiben und dem Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken.

Mehr dazu
  • Arbeitsentgeltzuschuss

    Während der Weiterbildung können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden.

  • Übernahme von Weiterbildungskosten

    Je nach Unternehmensgröße können bis zu 100 % der Kosten übernommen werden.

  • Breites Angebot an förderfähigen Weiterbildungen

    Von Fachkursen über Soft Skills bis hin zu Umschulungen.

Warum die LIKHA Akademie Dein idealer Bildungspartner ist:

Individuelle Beratung: Wir nehmen uns Zeit für Dich und finden gemeinsam die passende Weiterbildung, die Deinen Zielen entspricht.

Hohe Qualität: Unsere Kurse sind praxisorientiert und auf die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes abgestimmt.

Erfahrene Dozent/innen: Profitiere von unserem Netzwerk aus Expert/innen, die Dich mit Fachwissen und Praxiserfahrung unterstützen.

Umfassende Unterstützung: Wir begleiten Dich durch den gesamten Prozess – von der Auswahl des Kurses bis zur erfolgreichen Teilnahme.

Wir sind AZAV-Zertifiziert!

Höhe der Zuschüsse durch das Qualifizierungschancengesetz

Die finanzielle Unterstützung durch das Qualifizierungschancengesetz hängt von der Größe des Unternehmens ab, in dem Du beschäftigt bist. Sowohl die Kosten für die Weiterbildung als auch ein möglicher Zuschuss zum Arbeitsentgelt können anteilig übernommen werden.

Unternehmensgröße
Weniger als 10 Mitarbeitende XS
10 bis 249 Mitarbeitende XS
250 bis 2.499 Mitarbeitende XS
Mehr als 2.500 Mitarbeitende XS
UnternehmensgrößeWEITERBILDUNGSKOSTEN ARBEITSENTGELTZUSCHUSS
Weniger als 10 MitarbeitendeBIS ZU 100 % BIS ZU 75 %
10 bis 249 MitarbeitendeBIS ZU 50 % BIS ZU 50 %
250 bis 2.499 MitarbeitendeBIS ZU 25 % BIS ZU 25 %
Mehr als 2.500 MitarbeitendeBIS ZU 15 % BIS ZU 15 %

* bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Beratungsgespräch bei LIKHA vereinbaren

    Kontaktiere uns für ein persönliches Beratungsgespräch. Wir informieren Dich und Deinen Arbeitgeber über passende Weiterbildungen und unterstützen Euch bei der Planung.

  • bstimmung mit Deinem Arbeitgeber und Antragstellung

    Besprich Deine Weiterbildungspläne mit Deinem Arbeitgeber. Seine Zustimmung ist notwendig, da er den Förderantrag stellt und Dich für die Weiterbildung freistellt. Gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber stellst Du den Förderantrag bei der Agentur für Arbeit ein. Wir helfen Euch bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und unterstützen bei der Antragstellung.

  • Bewilligung durch die Agentur für Arbeit und Start der Weiterbildung

    Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags durch die Agentur für Arbeit erhält Dein Arbeitgeber den Förderbescheid. Anschließend kannst Du Deine Weiterbildung bei LIKHA beginnen und von unseren erfahrenen Dozent*innen profitieren.

Häufig gestellte fragen

Wer kann von der Förderung profitieren?

Du kannst die Förderung nutzen, wenn Du:

  • Arbeitnehmer/in bist, unabhängig von Qualifikation und Alter.
  • Eine Weiterbildung anstrebst, die Dich auf den digitalen Wandel vorbereitet oder neue berufliche Fähigkeiten vermittelt.
  • In den letzten vier Jahren nicht an einer ähnlichen geförderten Weiterbildung teilgenommen hast.

Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Gefördert werden Weiterbildungen, die:

  • Kompetenzen vermitteln, die über Deine aktuelle berufliche Tätigkeit hinausgehen.
  • Mindestens 121 Stunden umfassen.
  • Von einem zertifizierten Bildungsträger wie der LIKHA Akademie durchgeführt werden.

Kann ich die Förderung mehrfach nutzen?

In der Regel kann die Förderung alle vier Jahre in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch ratsam, sich individuell beraten zu lassen.

Muss ich nach der Weiterbildung im Unternehmen bleiben?

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, nach der Weiterbildung im Unternehmen zu bleiben. Allerdings kann es individuelle Vereinbarungen mit Deinem Arbeitgeber geben.

Deine Zukunft beginnt hier!

Kontakt aufnehmen