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Wie Sie Unterfütterungen in der GOZ wirtschaftlich berechnen

Wie Sie Unterfütterungen in der GOZ wirtschaftlich berechnen

In Ihrer Praxis werden höchstwahrscheinlich regelmäßig Unterfütterungen durchgeführt. Viele Zahnärzte berechnen dafür die GOZ-Nrn. 5270-5300 sowie die Kosten für Material und Laborkosten, was natürlich korrekt ist. In diesem Beitrag möchte ich Ihnen jedoch weitere Optionen aufzeigen, wie Sie die Unterfütterung berechnen können.

Folgende GOZ Positionen stehen für eine Unterfütterung zur Verfügung:

GOZ

Leistungsbeschreibung

Faktor

5270

Teilunterfütterung einer Prothese

Eine Totalprothese kann teilunterfüttert werden, eine Teilprothese kann vollständig unterfüttert werden

23,28 EURO

5280

Vollständige Unterfütterung einer Prothese

34,93 EURO

5290

Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer

58,21 EURO

5300

Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Unterkiefer

69,85 EURO

 

 

Wenn es um zeitlich getrennte Maßnahmen geht, sind zusätzliche Wiederherstellungsmaßnahmen (GOZ-Nrn. 5250, 5260) nur dann in einer Sitzung abrechenbar, wenn die Leistungsinhalte mehrerer Wiederherstellungsmaßnahmen erfüllt wurden. Das bedeutet, dass der Leistungsinhalt der ersten Wiederherstellungsmaßnahme vollständig erfüllt sein muss, bevor eine weitere Maßnahme durchgeführt wird.

Außerdem können die GOZ-Nrn. 5170 oder 5190 zusätzlich berechnet werden, wenn die vorhandene Prothese als individueller Löffel für eine anatomische oder funktionelle Abformung genutzt wird.

 

Abrechnungsvorschlag zur Unterfütterung einer Prothese

Leistung

Gebührenziffer

Untersuchung, Beratung

Ä1, Ä5

Desinfektion

Prothesenreinigung

BEB´97 Nr. 0732

BEB´97 Nr. 8123

Umarbeiten einer Prothese zum individuellen Löffel

BEB´97 Nr. 1010

Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel (OK, UK)

GOZ- Nr. 5180 oder GOZ- Nr. 5190 zzgl. Material

Vollständige Unterfütterung einer Prothese, einschließlich funktioneller Randgestaltung

GOZ- Nr. 5290 (OK)

GOZ- Nr. 5300 (UK)

 

Bitte bedenken Sie, dass Sie die BEB- Positionen individuell kalkulieren müssen.

  

Höhere Honorarsätze im BEMA im Vergleich zur GOZ

In Zahnarztpraxen ist es längst ein bekanntes Thema: Die Honorarsätze im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) liegen oft höher als in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Dies gilt insbesondere für Leistungen wie Unterfütterungen.

Ein genauer Vergleich der Honorare zwischen BEMA und GOZ rückt daher immer mehr in den Fokus. Die untenstehende Tabelle zeigt eine direkte Gegenüberstellung der beiden Honorarsysteme. Hier wird deutlich, dass die Honorare für Unterfütterungen gemäß der GOZ dringend angepasst werden müssen.

Besonders wichtig ist es, die Honorare im Auge zu behalten, sobald der 3,5-fache Satz überschritten wird. In solchen Fällen ist es unabdingbar, eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 2 Absatz 1 und 2 der GOZ mit dem Patienten zu treffen. Dies gewährleistet Transparenz und Klarheit für beide Seiten.

 

Gebührenbezeichnung

GOZ 2012

 

Honorar bei 2,3fach

 

BEMA

 

Honorar bei aktuellem PW

 

Erforderlicher Faktor

 

GOZ- Honorar in Euro

 

Teilunterfütterung einer Prothese

5270

 

23,28 €

 

100c 

 

47,64 €

 

4,71

 

47,68 €

 

Vollständige Unterfütterung einer Prothese

 

5280

 

34,93 €

 

100d 

 

59,55 €

 

3,92

 

59,53 €

 

Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer

 

5290

 

58,21 €

 

100e 

 

87,70 €

 

3,47

 

87,82 €

 

Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Unterkiefer

 

5300

 

69,85 €

 

100f 

 

87,70 €

 

2,89

 

87,77 €

 

 

Fazit: Wenn Sie den vorgeschlagenen Abrechnungsvorschlag in der Praxis umsetzten, können Sie das Honorar um 50-60% für eine Unterfütterung steigern.

 

 

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