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Verbände abrechnen: 3 Fehler, die Ihnen teuer zu stehen kommen

Verbände abrechnen: 3 Fehler, die Ihnen teuer zu stehen kommen

Tagtäglich legen Sie Verbände an – sei es, im Falle von Verletzungen nach einem Unfall, nach einem therapeutischen Eingriff oder nach einer therapeutischen Maßnahme. Und auch das kommt oft vor: Viele Ihrer Kollegen „verschenken“ bei Privatpatienten Honorar, weil sie Abrechnungsausschlüsse auf alle Verbandsziffern übertragen.

Die Pauschal- und Komplexziffern im EBM enthalten in den meisten Fällen auch das Honorar für die Verbände. Bei Ihren Privatpatienten dagegen stehen Ihnen für die verschiedenen Verbandsarten und Gelenke auch verschiedene Ziffern zu.

  1. Fehler: Die GOÄ-Ziffer 200 wird nicht neben den GOÄ-Ziffern 2006 und 2007 abgerechnet

Die Wundversorgung nach den GOÄ-Ziffern 2000 – 2005 schließt die GOÄ-Ziffer 200 aus. Aber neben der GOÄ-Ziffer 2006 (sekundärheilende Wunde) und der GOÄ-Ziffer 2007 (Fadenentfernung) dürfen Sie die GOÄ-Ziffer 200 durchaus abrechnen.

Ihr Honorarvorteil: über 1.000 € im Jahr mit der GOÄ-Ziffer 200

Wird in einem Quartal 30 x sekundärheilende Wunde nach GOÄ-Ziffer 2006 + Verband nach GOÄ-Ziffer 200 sowie 15 x Fadenentfernung nach GOÄ-Ziffer 2007 + Verband nach GOÄ-Ziffer 200 behandelt, dürfen Sie 45 x GOÄ-Ziffer 200 (6,03 €; 2,3-fach). Das ergibt im Quartal 271,35 €. Auf ein Jahr hochgerechnet erhöhen Sie damit – richtig abgerechnet – den Praxisumsatz auf 1.085,40 €.

 

  1. Fehler: Die Definition der Größeneinteilung wird nicht beachtet

    In Unkenntnis darüber, wie die Größeneinteilung der GOÄ definiert ist, verwenden viele Ihrer Kollegen eine niedriger bewertete Ziffer.

Unter den Begriff „kleine Gelenke“ fallen:

  • Fingergelenke und
  • Zehengelenke 

Unter „große Gelenke“ zählen nach GOÄ:

  • Schultergelenk
  • Ellenbogengelenk
  • Handgelenk
  • Kniegelenk
  • Fußgelenk 

Ihr Honorarvorteil: über 200 € mit der GOÄ-Ziffer 212

Angenommen, Sie führen folgende Leistungen im Quartal durch:

5 x im Quartal legen Sie eine Handgelenksschiene über zwei Gelenke an (Hand- und Ellbogengelenk). Irrtümlich halten Sie das Handgelenk für ein kleines Gelenk, weshalb Sie nur die Ziffer 210 abrechnen. Das macht beim 2,3-fachen Satz 11,40 € pro Verband aus, im Quartal sind das 57 €. Richtig abrechnen, steigern Sie den Praxisumsatz im Jahr um 228 €.

  1. Tipp: Die GOÄ-Ziffer 204 wird nicht neben Operations-, Punktions-, Infusions- und Injektionsziffern abgerechnet.

Die GOÄ-Ziffer 200 ist bei allen Operations-, Punktions-, Infusions- und Injektionsziffern ausgeschlossen. Daher glauben viele Ihrer Kollegen, dieser Ausschluss gelte auch für die anderen Verbandsleistungen. Gerade bei der GOÄ-Ziffer 204 (Kompressionsverband) ist das ein kostspieliger Irrtum, wie Ihnen das nachfolgende Beispiel zeigt:

Ihr Honorarvorteil: über 500 € mit der GOÄ-Ziffer 204

Sie führen im Quartal 10 Infusionen durch und im Anschluss legen Sie einen Druckverband an (z. B. bei Patienten mit einer Antikoagulationstherapie). Rechnen Sie jetzt jedes Mal die GOÄ-Ziffer 204 zur Infusion ab, erhalten Sie im Quartal 127,40 €, im Jahr erhöhen Sie Ihr Honorar so um 509,60 €.

Kleiner Extra-Tipp: Denken Sie immer daran, auch die Sachkosten für Ihre Verbandleistungen abzurechnen – auch wenn Sie die Ziffer 200 nicht abrechnen dürfen!

Referentin: Renate Tief

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