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Keine Einbestellungspflicht für Praxen – was bedeutet das für euch als Praxisteam?

Keine Einbestellungspflicht für Praxen – was bedeutet das für euch als Praxisteam?

Eine wichtige Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln gefällt: Wenn ein Patient einen empfohlenen Nachsorgetermin verpasst, muss der Arzt oder Ärztin ihn nicht aktiv einbestellen.

Das Gericht stellt klar, dass Patientinnen und Patienten eigenverantwortlich handeln und selbst für ihre medizinische Nachsorge sorgen müssen (Urteil vom 17.06.2024, Az. 5 U 123/23).

Der Fall: Wie kam es zu diesem Urteil?

Ein kürzlich verhandelter Fall drehte sich um eine Patientin, die regelmäßig zur Krebsvorsorgeuntersuchung in eine gynäkologische Praxis kam. Bei einer Untersuchung entdeckte man in ihrer linken Brust eine Verhärtung. Es wurde eine Mammasonografie durchgeführt, und man empfahl ihr eine Nachkontrolle in drei Monaten. Doch die Patientin erschien erst fünf Monate später, mittlerweile mit weiteren Symptomen wie Hautrötungen. Erneut riet die Praxis zur Wiedervorstellung in drei Monaten oder früher bei einer Verschlechterung – doch erst nach weiteren neun Monaten kam die Patientin wieder, und es wurde ein Karzinom diagnostiziert, das bereits Metastasen gebildet hatte. Die Patientin klagte daraufhin und argumentierte, die Praxis hätte sie aktiv an die Nachsorge erinnern müssen.

Die Entscheidung des Gerichts und ihre Begründung

Das OLG Köln entschied zugunsten des Arztes und stellte klar, dass euch keine Pflicht zur Einbestellung von Patientinnen und Patienten trifft. Die Entscheidungsfreiheit liegt bei den Patienten, und ihr dürft darauf vertrauen, dass sie eigenverantwortlich handeln. Eine verpflichtende Einbestellung sei weder praktisch noch rechtlich umsetzbar, so das Gericht.

Hinweis für die Praxis: Was solltet ihr als Praxisteam dennoch beachten?

Auch wenn das Gericht eine Einbestellungspflicht ablehnt, ist es sinnvoll, wichtige Empfehlungen zur Nachsorge in der Behandlungsdokumentation festzuhalten. Gerade bei schwerwiegenden Befunden oder wenn Hinweise darauf bestehen, dass ein Patient die Nachsorge aus persönlichen Gründen versäumen könnte, kann es hilfreich sein, dennoch nachzufragen.

Euer Ziel ist, die Patientinnen und Patienten bestmöglich über die Notwendigkeit der Nachsorge aufzuklären. Indem ihr diese Hinweise dokumentiert, sichert ihr euch rechtlich ab und ermöglicht dem Patienten, gut informiert und eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen. So bleibt der Arzt oder die Ärztin rechtlich abgesichert und unterstützt den Patienten dabei, Verantwortung für seine Gesundheit zu übernehmen.

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